Punkteabbau
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Bei
14 -17 Punkten im Verkehrszentralregister besteht die Möglichkeit zum
Punkteabbau. Dazu kann man freiwillig und auf eigene Kosten eine
verkehrspsychologische Beratung nach §4 Abs. 9 StVG in Anspruch nehmen.
Diese Beratung erstreckt sich über 3 einstündige Sitzungen in einem
Zeitraum, von mindestens 2 und höchstens 4 Wochen. Zur Beratung wird ein
aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister benötigt.
Bei
Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde
(innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung und vor Erreichen
von 18 Punkten) werden 2 Punkte
in Abzug gebracht.
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