Punkteabbau


Punkteabbau


Bei 14 -17 Punkten im Verkehrszentralregister besteht die Möglichkeit zum Punkteabbau. Dazu kann man freiwillig und auf eigene Kosten eine verkehrspsychologische Beratung nach §4 Abs. 9 StVG in Anspruch nehmen. Diese Beratung erstreckt sich über 3 einstündige Sitzungen in einem Zeitraum, von mindestens 2 und höchstens 4 Wochen. Zur Beratung wird ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister benötigt.
 
Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde (innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Beratung und vor Erreichen von 18 Punkten) werden 2 Punkte in Abzug gebracht.