Leistungstests


Leistungsuntersuchung nach Anlage 5  Nr.2  FeV  
Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die Leistungsuntersuchung notwendig zur Erlangung eines Personenbeförderungsscheins (P-Schein). Zudem wird die Untersuchung wiederholt, wenn ein Fahrer das 50. Lebensjahr erreicht hat und von da an alle 5 Jahre. Sie erfolgt mit der Kurzform der Testbatterie zur Aufmerksamkeitsprüfung (TAPK). Die Untersuchung  wird von dem Diplom-Psychologen Dr. K.-F. Voss durchgeführt. Sie dauert insgesamt etwa 45 Minuten. Die Testbatterie besteht aus folgenden Untertests:  

  • Die Reaktionsfähigkeit wird mit dem Test „Akustische Einfachreaktionszeit“ erhoben.  

  • Die Aufmerksamkeitsleistung wird mit dem Test „Geteilte Aufmerksamkeit“ ermittelt.

  • Die Konzentrationsleistung wird mit dem Test „Go/Nogo“ erfasst.

  • Die Belastbarkeit  wird mit dem Test „Reaktion – Bedingung 3“ festgestellt.  

  • Die Orientierungsleistung wird mit dem Test „Visuelles Scanning“ erhoben.  

Die Testergebnisse erscheinen als Prozentränge in einem Formulargutachten. Ein Prozentrang gibt den Anteil einer Normstichprobe an, der unterhalb eines aktuellen Testergebnisses liegt.
Den Test hat in Niedersachsen bestanden, wer in mindestens drei Untertests eine Leistung erreicht, die einem Prozentrang von 33 oder mehr entspricht. In den übrigen Tests ist eine Leistung erforderlich, die einem Prozentrang von 16 oder mehr entspricht. Das Gutachten wird der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt.