Leistungsuntersuchung
nach Anlage 5 Nr.2 FeV
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Nach
der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die Leistungsuntersuchung notwendig
zur Erlangung eines Personenbeförderungsscheins (P-Schein). Zudem wird
die Untersuchung wiederholt, wenn ein Fahrer das 50. Lebensjahr erreicht
hat und von da an alle 5 Jahre. Sie erfolgt mit der Kurzform der
Testbatterie zur Aufmerksamkeitsprüfung (TAPK). Die Untersuchung
wird von dem Diplom-Psychologen Dr. K.-F. Voss durchgeführt. Sie dauert
insgesamt etwa 45 Minuten. Die Testbatterie besteht
aus folgenden Untertests:
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Die
Testergebnisse erscheinen als Prozentränge in einem Formulargutachten.
Ein Prozentrang gibt den Anteil einer Normstichprobe an, der unterhalb
eines aktuellen Testergebnisses liegt.
Den
Test hat in Niedersachsen bestanden, wer in mindestens drei Untertests
eine Leistung erreicht, die einem Prozentrang von 33 oder mehr entspricht.
In den übrigen Tests ist eine Leistung erforderlich, die einem
Prozentrang von 16 oder mehr entspricht.
Das Gutachten wird der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt.
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Leistungstests
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